Für den Ernstfall bestens vorbereitet.

Unternehmer-Notfallplanung

Unternehmer-Notfallplanung

Was passiert, wenn Sie morgen ausfallen?

Jeder Unternehmer beschäftigt sich mit Wachstum, Investitionen und der Zukunft seines Unternehmens.

Die wenigsten beschäftigen sich mit der Frage, was passiert, wenn sie plötzlich nicht mehr entscheiden können.

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein unerwarteter Todesfall können dazu führen, dass wichtige Entscheidungen nicht mehr getroffen werden können – mit erheblichen Folgen für Familie, Unternehmen und Vermögen.

Genau deshalb gehört die Notfallplanung zu den wichtigsten Bausteinen einer verantwortungsvollen Unternehmens- und Vermögensnachfolge.

Handlungsfähigkeit sichern

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass Ehepartner oder Kinder automatisch Entscheidungen treffen dürfen.

Das ist häufig nicht der Fall.

Fehlen die notwendigen Vollmachten und Regelungen, können Unternehmen handlungsunfähig werden, Bankkonten blockiert sein oder wichtige Entscheidungen nur mit gerichtlicher Beteiligung getroffen werden.

Eine professionelle Notfallplanung schafft Klarheit und stellt sicher, dass die richtigen Personen im Ernstfall handlungsfähig bleiben.

Mehr als eine Vollmacht

Eine wirksame Notfallplanung besteht nicht aus einzelnen Dokumenten.

Erst das Zusammenspiel verschiedener Bausteine schafft die notwendige Sicherheit:

  • Unternehmer-Testament und Erbvertrag
  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen
  • Notfallordner für Familie und Unternehmen
  • Absicherung von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen

Familie, Unternehmen und Vermögen schützen

Ziel einer guten Notfallplanung ist nicht nur die Absicherung des Unternehmers selbst.

Sie schützt auch die Familie, Mitarbeiter, Mitgesellschafter und Geschäftspartner vor Unsicherheit und vermeidbaren Konflikten.

Gerade bei Familienunternehmen, Immobilienvermögen und komplexen Beteiligungsstrukturen ist eine frühzeitige Planung oft entscheidend.

Vorsorge ist gelebte Verantwortung

Die beste Notfallplanung ist die, die niemals benötigt wird.

Sollte der Ernstfall dennoch eintreten, schafft sie Sicherheit, Handlungsfähigkeit und klare Zuständigkeiten.

Als Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der SHTP GRUPPE entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Notfallkonzept, das zu Ihrer Familie, Ihrem Unternehmen und Ihren langfristigen Zielen passt.

Denn gute Nachfolgeplanung beginnt nicht erst im Erbfall – sondern lange davor.

Kontakt aufnehmen

Häufig gestellte Fragen zur General- und Vorsorgevollmacht

Die Generalvollmacht bevollmächtigt eine Person, im Namen des Vollmachtgebers umfassend zu handeln – auch im Vermögens- und Unternehmensbereich. Die Vorsorgevollmacht gilt speziell für den Fall der Geschäftsunfähigkeit und regelt, wer dann persönliche und finanzielle Entscheidungen treffen darf.

Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt bei Geschäftsunfähigkeit das Gericht einen gesetzlichen Betreuer – oft eine fremde Person. Mit einer Vorsorgevollmacht stellen Sie sicher, dass ausschließlich eine Ihnen vertraute Person Entscheidungen trifft, ohne gerichtliche Kontrolle und Bürokratie.

Eine Betreuungsverfügung greift, wenn trotz Vollmacht eine gerichtliche Betreuung angeordnet werden muss. Sie bestimmt, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll – in der Regel ein Familienmitglied oder eine Vertrauensperson statt eines unbekannten Berufsbetreuers.

Die Patientenverfügung enthält verbindliche Anweisungen für den Fall einer schweren, dauerhaften Erkrankung. Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen der Bevollmächtigte gegenüber den behandelnden Ärzten befürworten oder ablehnen soll – und vermeidet so Konflikte in medizinischen Extremsituationen.

Ja, gerade für Unternehmer ist eine umfassende Generalvollmacht unverzichtbar. Im Krankheitsfall oder nach einem Unfall muss das Unternehmen handlungsfähig bleiben. Eine auf den Unternehmensbereich zugeschnittene Vollmacht sichert die Fortführung des Geschäftsbetriebs ohne Unterbrechung.

Alle Kompetenzen an einem Tisch.
Teil der SHTP –-– GRUPPE.

Komplexe Themen brauchen mehr als eine Perspektive.

Als Teil der SHTP –-– GRUPPE verbinden wir Steuerberatung, Steuerrecht, Datenschutz und IT – direkt und ohne Umwege. Für Sie bedeutet das: abgestimmte Lösungen statt Abstimmungsaufwand. Keine Reibungsverluste zwischen Beratern, keine Informationslücken. Gerade bei Unternehmensnachfolge und sensiblen Strukturen entsteht so ein klarer Vorteil: Alles greift ineinander – fachlich sauber, praktisch umsetzbar.

Ein Ansprechpartner – und im Hintergrund ein Team,
das alle relevanten Themen mitdenkt.