Verbindlich umsetzen. Sicherheit gewährleisten.

Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Letzten Willen sichern. Konflikte vermeiden. Vermögen geordnet übertragen.

Ein Testament regelt, wer erben soll.

Die eigentliche Herausforderung beginnt jedoch häufig erst nach dem Erbfall.

Wenn mehrere Personen beteiligt sind, Unternehmensvermögen vorhanden ist oder größere Immobilien- und Kapitalvermögen übertragen werden, entstehen nicht selten Unsicherheiten, unterschiedliche Interessen und langwierige Auseinandersetzungen.

Eine professionell angeordnete Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch tatsächlich umgesetzt wird.

Warum eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein kann

Gerade bei größeren Vermögen, Unternehmerfamilien oder komplexen Familienstrukturen dient die Testamentsvollstreckung häufig als wichtiges Instrument der Nachfolgeplanung.

Sie schafft klare Zuständigkeiten und stellt sicher, dass die von Ihnen getroffenen Regelungen unabhängig von den Interessen einzelner Beteiligter umgesetzt werden.

Eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere sinnvoll sein bei:

  • Unternehmernachfolgen
  • Immobilienvermögen und Familiengesellschaften
  • Erbengemeinschaften mit mehreren Beteiligten
  • minderjährigen oder unerfahrenen Erben
  • Patchwork-Familien
  • größeren Vermögensstrukturen
  • konfliktträchtigen Familienverhältnissen

Sicherheit für Erben und Familie

Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass entsprechend den Vorgaben des Erblassers, erfüllt Vermächtnisse und Auflagen, koordiniert die Auseinandersetzung des Nachlasses und sorgt für eine geordnete Vermögensübertragung.

Dadurch werden viele Entscheidungen aus dem unmittelbaren Konfliktfeld der Erben herausgenommen und sachgerecht umgesetzt.

Das schafft Sicherheit für die Familie und reduziert das Risiko langwieriger Streitigkeiten.

Testamentsvollstreckung als Bestandteil einer durchdachten Nachfolgeplanung

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sollte bereits bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Nachfolgekonzepten mitgedacht werden.

Wir beraten Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen bei der Entwicklung individueller Nachfolgelösungen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll ist.

Umsetzung Ihres letzten Willens

Auf Wunsch übernehmen wir selbst das Amt des Testamentsvollstreckers.

Als Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer der SHTP GRUPPE verfügen wir über die Erfahrung, komplexe Nachlassstrukturen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilienvermögen und Familiengesellschaften professionell zu begleiten.

Unser Ziel ist es, Ihren Nachfolgewillen zuverlässig umzusetzen, Vermögenswerte zu sichern und Ihre Familie in einer ohnehin belastenden Situation zu entlasten.

Gute Nachfolge endet nicht mit dem Testament

Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung sorgt nicht nur dafür, dass Vermögen übertragen wird.

Sie sorgt dafür, dass Ihre Entscheidungen auch nach Ihrem Tod Bestand haben.

Die Testamentsvollstreckung ist dafür häufig einer der wichtigsten Bausteine.

Kontakt aufnehmen

Häufig gestellte Fragen zur Testamentsvollstreckung

Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um. Er verwaltet den Nachlass, sorgt für die Aufteilung gemäß Testament und stellt sicher, dass alle im Testament Bedachten ihre Ansprüche erhalten. Er handelt weisungsunabhängig und ausschließlich im Sinne des Erblassers.

Ein Testamentsvollstrecker ist besonders sinnvoll bei mehreren Erben (Erbengemeinschaft), komplexen Vermögensverhältnissen wie Unternehmen oder Immobilien, dem Wunsch nach Konfliktvermeidung sowie der Absicherung von Vermächtnisnehmern oder minderjährigen Erben.

Ja. Schneck – Hofmann & Partner übernimmt das Amt des Testamentsvollstreckers. Als spezialisierte Kanzlei an der Schnittstelle von Steuer- und Erbrecht wird der Nachlass sachkundig, neutral und im Sinne des Erblassers abgewickelt.

Der Testamentsvollstrecker wird im Testament oder Erbvertrag namentlich benannt. SHP berät bei der Formulierung und rechtssicheren Einsetzung im Testament und steht als professioneller Testamentsvollstrecker zur Verfügung.

Der Testamentsvollstrecker agiert im Auftrag des Erblassers und setzt dessen Willen um. Der Nachlasspfleger oder -verwalter wird gerichtlich bestellt, wenn der Erbe unbekannt ist oder der Nachlass gesichert werden muss. Der Testamentsvollstrecker hat klare Handlungsbefugnisse für eine geordnete Nachlassabwicklung.

Alle Kompetenzen an einem Tisch.
Teil der SHTP –-– GRUPPE.

Komplexe Themen brauchen mehr als eine Perspektive.

Als Teil der SHTP –-– GRUPPE verbinden wir Steuerberatung, Steuerrecht, Datenschutz und IT – direkt und ohne Umwege. Für Sie bedeutet das: abgestimmte Lösungen statt Abstimmungsaufwand. Keine Reibungsverluste zwischen Beratern, keine Informationslücken. Gerade bei Unternehmensnachfolge und sensiblen Strukturen entsteht so ein klarer Vorteil: Alles greift ineinander – fachlich sauber, praktisch umsetzbar.

Ein Ansprechpartner – und im Hintergrund ein Team,
das alle relevanten Themen mitdenkt.